| Datum: | Freitag, 30. November 2012 |
| Uhrzeit: | 08:00 bis 20:00 |
| Ort: | Universitätsspital, Hörsaal Nord 1 D, Frauenklinikstraße 10, 8091 Zürich, Schweiz |
Die Autopsie wird in verschiedenen Glaubensrichtungen als „Verstümmelung“ des Leichnams angesehen. In der Medizinischen Praxis kollidiert die Durchführung einer Autopsie daher in vielen Fällen mit den verschiedensten Religionsanschauungen. Das Aufklärungsrecht und die Aufklärungspflicht der Behörden hinsichtlich ungeklärter Todesfälle steht somit dem Recht auf Religionsfreiheit gegenüber.
Referenten aus den Fachdisziplinen Medizin, Rechtswissenschaften, Ethik sowie der 5 Weltreligionen werden beleuchten, wie rechtliche und medizinische Vorschriften und Handlungsweisen unter Einbeziehung der Ethik bei Autopsien an die verschiedenen religiösen Bestimmungen angenähert werden können oder auch anzunähern sind, um eine allfällige Persönlichkeitsverletzung oder eine Störung des Totenfriedens zu vermeiden.
Das Symposium ist kostenlos. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis zum 31. Oktober 2012 erfoderlich. Für weitere Information und und zur Anmeldung folgen Sie bitte dem Link zur Website der Konferenz (siehe Kasten rechts).
Zentrale
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